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UMTS
Geldregen für Hausbesitzer
Mobilfunker brauchen 40000 UMTS-Standorte. Für viele Hauseigentümer gibt es dafür 100000 Mark und mehr.


Die Telebörse, Heft 36, S. 12f., 31. August 2000

BildViel Geld fürs Nichtstun - man muss einfach nur zulangen. Hans Eichel nutzte als erster den UMTS-Boom, indem er den Mobilfunkern der dritten Generation für die Nutzung des Luftraums 99 Milliarden Mark abknöpfte. Hauseigentümer können auch am UMTS-Goldregen teilhaben und 100000 Mark oder mehr mit Däumchendrehen verdienen: Sie müssen den Mobilfunkern nur erlauben, eine Antenne aufs Dach zu setzen.
Die Ursache der Spendierlaune: Um ganz Deutschland bis auf wenige Funklöcher mit dem alten Mobilstandort GSM abzudecken, reichten den bisher vier Mobilfunk-Unternehmen rund 50000 Basisstationen. Bei UMTS treten jetzt sechs Konkurrenten gegeneinander an. Von denen "braucht jeder bis 2005 sechs- bis zehntausend Basisstationen, um die vorgeschriebenen 50 Prozent der Bevölkerung zu erreichen", schätzt Josef Ellmauer, Chef von Nortel Dasa Deutschland, der wohl jede dritte Funkantenne liefern wird. "Bis 2010 wird sich diese Zahl noch mal auf 20000 Basisstationen je UMTS-Anbieter verdoppeln."
Da immer mehr Standorte von mehreren Mobilfunkern genutzt werden, beziffern Experten wie Thomas Pauly, Chef der Mülheimer New Radio Tower GmbH, den "Mehrbedarf auf 40000 Standorte." Die Mülheimer bieten eine neue Art von Dienstleistungen an: Sie kaufen, mieten und pachten Funktürme und Dächer und bieten sie den Mobilfunkern en gros an. "Bis Ende 2003 bauen wir 1100 Funktürme oder kaufen sie beispielsweise von den Militärs oder Energieversorgern, die sie nicht mehr nutzen."

Antennenboom
In den USA tummeln sich mittlerweile sechs Unternehmen dieser Art an der Börse - mit einem Börsenwert von über zehn Milliarden Dollar. New Radio Tower wird denn auch von ersten Adressen finanziert: Die Deutsche Bank Capital, London, und Madison Dearborn, Chicago, schossen vor drei Monaten siebzig Millionen Mark in das vor einem Jahr gegründete Unternehmen und halten dafür einen Anteil von 46 Prozent.
Für Immobilieneigentümer besonders interessant: New Radio Tower vermakelt den Standort an mehrere Mobilfunker gleichzeitig. Wer nicht von Mobilfunker zu Mobilfunker rennen will (bei denen zumeist regionale Büros zuständig sind), überlässt die Vermarktung den Mülheimern.

Winkel entscheidet
Die Anforderungen an die Immobilieneigentümer sind übersichtlich:
- Als ideal gelten Standorte in Ballungsgebieten, wenn das Haus zehn bis 15 Meter hoch ist.
- Wichtig ist der Abstrahlwinkel, in dem Häuserschluchten, Plätze und Straßen abgedeckt werden.
- Flachdächer haben bessere Chancen als zum Beispiel Satteldächer, bei denen das Anbringen etwas komplizierter ist. Ausschlaggebend ist allerdings primär der Standort.
- Hilfreich sind kleine Abstellräume unter dem Dach, wo technisches Gerät untergebracht werden kann. Zur Not tut es auch der Keller oder die Garage. Bedingung: mindestens 2,40 Meter Raumhöhe und nicht mehr als 30 Meter von der Antenne entfernt.
- Dach und technischer Raum müssen zudem für die Mobilfunker zur Wartung (ein- bis zweimal jährlich) und für Notfälle ständig zugänglich sein.
Eine kleine Basisstation wie die IBTS von Nortel ist etwa so groß wie eine Aktentasche, für große Basisstationen errichten die Mobilfunker stählerne Funktürme.

Goldene Dächer
Derzeit werden am Markt nach TELEBÖRSE-Recherchen mindestens 6000 Mark im Jahr gezahlt - am Jahresanfang im Voraus fällig. In Spitzenlagen steigt die Miete auch schon mal über 20000 Mark pro Jahr. Es gibt keine von vornherein festgelegte Höhe; sie ist Verhandlungssache.
Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt bis zu 20 Jahren für Gebäude und bis zu 30 Jahren für frei liegende Grundstücke. Diese müssen mindestens 500 Quadratmeter groß sein. Die darauf errichteten Masten haben Höhen zwischen 25 Metern (für Mobilfunk) und 50 Metern (für Richtfunk zur Datenübertragung).
20 Jahre laufen die UMTS-Lizenzen der Mobilfunker. "Die meisten Hauseigentümer vermieten aber nur kürzer", beobachtet Standort-Experte Pauly. Das kann sich für den Fall lohnen, dass später ein Inflationszuschlag ausgehandelt wird.
120000 Mark nebenbei ist allerdings nur die Miete, die von einem Mobilfunker eingetrieben wird: Bis zu sechs Mobilfunker zahlen vielleicht auch bis zu sechsmal Miete - sofern die Anlagen sich nicht stören und auf dem Dach genügend Platz ist. Außerdem gilt, wie immer bei Immobilien: Lage, Lage, Lage! Pauly schätzt, dass die Eigentümer durch UMTS "über zehn Milliarden Mark nebenbei verdienen".
Wer Angst vor den Strahlen hat, "sollte einfach eine Isolierung auf dem Dach auftragen lassen", rät Ellmauer. "Doch jede Antenne kann den Fernsehempfang der Nachbarn stören und bei falscher Konzeption elektromagnetische Immissionen verursachen, die Folgeschäden nach sich ziehen", warnt der Düsseldorfer Anwalt Georg Pfeifer, Justitiar des Immobilieneigentümer-Verbandes Haus & Grund (siehe Kasten).

Gesetzeshürden
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgestellt. So wachen Denkmalschutzbehörden darüber, dass Antenne in Stadtkerngebieten nur bedingt errichtet werden. Ähnliches gilt für Naturschutzgebiete. Und die Vorschriften der Bundesländer sehen vor, dass Antennen ohne Genehmigung bestimmte Höhen nicht überschreiten dürfen. So müssen sie etwa in Nordrhein-Westfalen darauf achten, dass Antennen die Dächer nur bis zu zehn Meter überragen, in Hamburg sogar nur bis zu sechs Meter. Den Mobilfunkern reichen in der Regel aber fünf Meter, so dass die baurechtliche Genehmigung meist unproblematisch ist. Schwierig wird es immer dann, wenn eine Eigentümergemeinschaft über die Mobilfunkantenne berät: Der Beschluß muß einstimmig erfolgen.

H.-P. Canibol, M. Gburek


Telebörse-Service
Für Hausbesitzer:
Möchten Sie auch Ihr Dach an Mobilfunker vermieten und nebenbei jährlich 6000 Mark und mehr Miete kassieren ? Einfach per Internet prüfen, ob sich Ihr Haus als Standort für Mobilfunkantennen eignet: DIE TELEBÖRSE leitet Ihren Fragebogen an die Standort-Spezialisten von New Radio Tower weiter.

Online zu finden unter:
www.dieteleboerse.de


Das müssen Sie beachten
Die rechtlichen Hürden
Ein klarer Vertrag über die Vermietung eines Antennen-Standplatzes ist für Hauseigentümer das A und O.

Für den Düsseldorfer Anwalt Georg Pfeifer, der bundesweit Hauseigentümer vertritt, beginnt jetzt die Schwerstarbeit. Denn seine Klientel muß im Umgang mit den Mobilfunkern mindestens die folgenden juristischen Hürden nehmen. Normalerweise liegt eine gewerbliche Vermietung vor - und damit gilt Gewerberaummietrecht. Mindestens die folgenden Punkte sollten individualvertraglich geklärt werden: Zweck der Antenne. So lasst sich der spätere Austausch, etwa gegen eine größere, vermeiden. Montageort und Kabelführung. Hier ist die Art der Befestigung wichtig. Generelle Freistellungsklausel. Ziel: Folgekosten sollte der Antennenbetreiber tragen. Blitz- und Überspannungsschutz. Dazu sollte der Antennenbetreiber verpflichtet werden. Stand der Technik. Diese Klausel beinhaltet die schriftliche Garantie, dass der Betreiber alle Vorschriften einhält. Baurechtliche Bestimmungen. Für sie ist primär der Vermieter verantwortlich. Nachbarrrecht und Denkmalschutz. Diese Punkte sind von beiden Parteien zu berücksichtigen. Optik. Antennen können den Mietwert von Wohnungen beeinträchtigen. Wind. Er bewegt die Antenne, deren Befestigung und eventuell das Mauerwerk. Mietdauer. Sie sollte nicht zu lang sein und nicht automatisch verlängert werden. Vorteil: spätere Mieterhöhung. Betriebskosten (Strom, Grundsteuer usw.). Vertrag dazu unabdingbar. Überwachung und Verkehrssicherung. Die Pflicht dazu liegt beim Mieter. Minderungsrecht des Mieters. Es sollte ausgeschlossen werden. Haftpflichtversicherung. Der Vermieter schließt sie ab. Außerordentliche Kündigung. Sie muß dem Vermieter erlaubt sein.



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